Gekoppelte Tierprämie für Schafe/Ziegen: HIT-Stichtagsmeldung bis 15.01. ist Fördervoraussetzung

Ab 2024 haben auch Halter von Schafen und Ziegen der Tierseuchenkasse den Jahres-Höchstbesatz zu melden. Damit entfällt die Weitergabe der zuvor stichtagsbezogenen Tierzahlen von der Tierseuchenkasse an die HIT.

Die Stichtagsmeldung (Stichtag 1.1.) in der HIT-Datenbank ist daher davon unabhängig durch jeden Schaf- und Ziegenhalter selbst bis zum 15.1. vorzunehmen. Die Meldung erfolgt im Internet unter

https://www3.hi-tier.de/HitCom/login.asp.

WICHTIG: Ohne eine fristgemäße Stichtagsmeldung direkt an die HIT ist später keine Förderung im Rahmen der gekoppelten Tierprämie für Schafe und Ziegen möglich. Fehlende oder verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden, d.h. ein Antrag würde abgelehnt.