Wann können Sie Versicherungsverträge kündigen?
Ordentliche Kündigung:
- Drei Monate vor Ablauf des Vertrages (Ausnahme: KFZ-Haftpflicht: 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres)
Außerordentliche Kündigung:
- Nach Beitragserhöhung ohne verbesserten Versicherungsschutz
Achtung: die genauen Bedingungen hängen vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ab! - Nach Schadensregulierung: Vorsicht - hier kann auch seitens des Versicherers gekündigt werden!
- Nach Wegfall des versicherten Risikos
Bei welchen Ereignissen können Verträge gekündigt werden?
Versicherungssparte | Hofübergabe 1) | Verpachtung | Erbfall |
---|---|---|---|
Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser) | kündbar | nicht kündbar | nicht kündbar |
Inventarversicherung | kündbar | kündbar | nicht kündbar |
Hagelversicherung | kündbar | kündbar | nicht kündbar |
Betriebshaftpflicht | kündbar | kündbar | nicht kündbar |
Landwirtschaftliche Rechtschutzversicherung | kündbar | kündbar | nicht kündbar 2) |
Kfz-Versicherung (Schlepper, PKW) | kündbar | kündbar 3) | nicht kündbar |
- Kündigungsrecht gilt nur, wenn Verträge nicht schon vorher (z.B. im Zuge der Verpachtung) auf den Nachfolger als Versicherungsnehmer umgeschrieben wurden
- ausnahmsweise kündbar, wenn im Vertrag ausdrücklich vereinbart (sogenannte Klausel 17)
- nur bei Eigentumswechsel; in der Praxis wird Kündigung auch anerkannt, wenn der Sohn (Pächter) neuer "Halter" der Fahrzeuge wird.